Von Solar Alpin Käserstatt profitieren alle und vor allem die Region

Alpine PV-Anlagen sind lokale Projekte und bringen eine grosse lokale Wertschöpfung. Von Solar Alpin Käserstatt profitieren neben den Betreibern auch die Gemeinde und die Bäuertgemeinde als Landeigentümerin direkt und indirekt das lokale Gewerbe.

IWB Solar Alpin Käserstatt

Stabile Erträge für Gemeinden und Grundeigentümer

Alpine PV-Anlagen sind teuer zu bauen. Die Gestehungskosten werden mit rund 13 Rappen pro Kilowattstunde veranschlagt. 

Während die Anlagen für die Betreiber mit einem finanziellen Risiko behaftet sind, erhalten Standortgemeinden und Grundeigentümer unabhängig von der Ertragslage der Anlage eine feste Entschädigung. Diese beträgt für die Anlage Käserstatt über die Laufzeit von 30 Jahren rund 7 Millionen Franken. Neben der finanziellen Entschädigung wird die Betreibergesellschaft der PV-Anlage an der Standortgemeinde Steuern bezahlen. Zudem entstehen indirekt auch für das lokale Gewerbe zusätzliche Einnahmemöglichkeiten während des Baus, aber auch während des Betriebs.

Viele Vorteile für die Gemeinde Hasliberg

Solar Alpin Käserstatt bringt für die Standortgemeinde Hasliberg auch substanzielle Vorteile. Für die Bereitstellung des Bodens sollen Grundeigentümer und Standortgemeinden von Nutzungsentgelten und/oder Steuerabgaben profitieren.
Der Solarrappen für Hasliberg

Finanzielle Vorteile für Hasliberg

Die Betreibergesellschaft bezahlt im Branchenvergleich eine hohe Entschädigung zugunsten der Landeigentümerschaft. Jährlich werden nach dem Vollausbau rund 220 000 Franken vertraglich vereinbart wie folgt ausgeschüttet:

  • CHF 80 000 an die Standortgemeinde Hasliberg (Abgeltung durch die Bäuertgemeinde)
  • CHF 140 000 an die Bäuertgemeinde
Gemeinde kann sich beteiligen

Mögliche Beteiligungen und weitere Vorteile

Die Initianten von Alpin Solar Käserstatt sehen Beteiligungsmöglichkeiten durch Dritte vor. Mit einer Beteiligung an der Anlage könnten sie einen zusätzlichen, langfristigen und direkten Vorteil für die Gemeinde und die Region erreichen. Zudem soll die zu gründende Gesellschaft in Hasliberg ihren Sitz haben und hier Steuern zahlen und Mitarbeitende beschäftigen.

Grosse Hilfe vom Bund

Grosse Hilfe vom Bund

Gemäss Gesetz übernimmt der Bund im Rahmen des so genannten Solar-Express bis zu 60 Prozent der Baukosten einer alpinen PV-Anlage. Dazu muss das Projekt die Vorgaben bezüglich Mindestgrösse und Mindestertrag erfüllen. Zudem müssen 10 Prozent der bewilligten Leistung bis Ende 2025 und der Rest der Anlage bis Ende Dezember 2030 am Netz sein. Ohne den Beitrag des Bundes ist die Finanzierung eines solchen Projektes wie auf der Käserstatt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kaum möglich. Das wirtschaftliche «Fenster», das «Window of Opportunity für den Bau einer solchen Anlage ist demnach sehr klein und wird sich nach gegenwärtigem Stand der Politik relativ bald wieder schliessen.

Avantgarde der neuen Energiewelt

Avantgarde der neuen Energiewelt

Alpine PV-Anlagen sind die am schnellsten realisierbare und umweltschonendste Art der Winterstromerzeugung. Zudem geht Solar Alpin Käserstatt mit ihrer besonders schonenden Gleichstromtechnik neue Wege. Eine grosse Solaranlage kann deshalb eine ähnliche touristische Attraktivität entwickeln wie die Staumauern der Wasserkraftwerke. Sie kann selbst Teil der Tourismusgeografie des Berner Oberlands werden.

«Hochalpine Solaranlagen können auch im Kanton Bern einen wichtigen Beitrag an die Stromversorgung leisten. Idealerweise werden solche Anlagen in bereits landschaftlich vorbelasteten und sowohl verkehrstechnisch wie elektrisch gut erschlossenen Gebieten gebaut.»
Regierungsrat Christoph Ammann
Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektor

Wissenswertes zu Finanzen und alpinen PV-Anlagen

Was kostet die alpine Solaranlage, und wer bezahlt das?

Die Kosten der Anlage auf der Käserstatt werden rund 40 Millionen Franken betragen. Die eidgenössischen Räte haben im Herbst 2022 die Bewilligungsverfahren vereinfacht und entschieden, dass der Bund bis zu 60 Prozent der Investitionskosten übernimmt, wenn bis zum 31. Dezember 2025 zehn Prozent der bewilligten Leistung einer Anlage und Ende 2030 100 Prozent am Netz sind.

Wer trägt das finanzielle Risiko?

Das Risiko tragen vor allem IWB sowie der Bund, der bis zu 60 Prozent der Investitionskosten übernimmt, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Kann das Gebiet weiterhin für die Alpwirtschaft genutzt werden?

Die Unterkonstruktion wird so gebaut, dass sich Nutz- und Wildtiere gefahrlos darunter bewegen können und die Fläche weiterhin beweidet werden kann.

Wer kommt für allfällige finanzielle Einbussen auf, wenn das Gebiet nicht mehr so wie früher landwirtschaftlich genutzt werden kann?

Über allfällige zusätzliche Entschädigungen werden sich die Vertragspartner einigen, falls eine solche nachträgliche Massnahme angezeigt ist.

Wer finanziert dereinst einen allfälligen Rückbau der Anlage?

Zur Kostendeckung eines späteren Rückbaus wird durch die Betreibergesellschaft ein Fonds geäufnet. Die Rückbaurückstellungen sind bereits als Bestandteil der sogenannten Gestehungskosten des Solarstroms enthalten. Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Wiederherstellung der Ausgangslage nach Artikel 71a Absatz 5 EnG. Dies gilt für die Gesamtheit der nach Artikel 71a Absatz 1 EnG realisierten Anlagen und Installationen. 

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Beat Kohler
Projektberater Solar Alpin Käserstatt
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